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Aktuelle Förderperiode (NGA-Breitbandnetze)

Arbeiten mit dem Computer von zu Hause aus, Einkaufen im Internet, Kommunikation über soziale Netzwerke – all das funktioniert nur mit schnellen Datenverbindungen. Deshalb ist ein flächendeckender Breitbandausbau in unserem Land so wichtig. Insgesamt sind bereits 74 % der Haushalte in Sachsen-Anhalt an das schnelle Netz mit 50 Mbit/s im Download angeschlossen (Statistik Breitbandatlas des Bundes/atene KOM, Stand: Mitte 2019). In den kommenden Jahren soll die Versorgungslage im Land mit 50 Mbit/s auf 100 % ansteigen. Dafür stehen rund 300 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.

Neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (Ausbau ohne Förderung), konnte bereits eine Vielzahl an geförderten Breitbandausbauprojekten angeschoben werden. Insgesamt wurden 31 Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 78 Mio. Euro übergeben. Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Darüber hinaus nutzt Sachsen-Anhalt Fördermittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Insgesamt konnte Sachsen-Anhalt rund 180 Mio. Euro Bundesfördermittel durch vorläufige Zuwendungsbescheide binden.

Alle Landkreise Sachsen-Anhalts und vereinzelt auch Gemeinden befinden sich in den Breitbandförderverfahren. In jedem Projekt profitieren Privathaushalte, öffentliche Institutionen und Unternehmen vom Ausbau. Auch viele Handwerksbetriebe zählen zu den Nutznießern des Breitbandausbaus. Zukünftig sollen auch alle Schulen mit schnellem Internet versorgt werden. So sollen sie bis Ende 2021 über einen Glasfaseranschluss verfügen.

Langfristig hat die Landesregierung das Ziel, dass – nach Erreichung des Zwischenziels einer 50 Mbit/s-Versorgung im Land - bis zum Jahr 2030 flächendeckend Glasfasernetze verlegt werden, die den Datenaustausch in Gigabit-Geschwindigkeit gewährleisten.

Breitband-Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt

Die nahezu flächendeckende Grundversorgung von 2 MBit/sec ist erreicht, somit wurde die Förderung dafür im Jahr 2013 eingestellt. Das Ziel der Landesregierung ist es nunmehr, dass Privathaushalte und öffentliche Institutionen im Land mit schnellen Internetanschlüssen mit Downloadraten von mindestens 50 MBit/s versorgt werden und für unsere Unternehmen eine symmetrische Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 MBit/s sichergestellt ist.

Für den Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt werden bis zum Jahr 2020 rund 350 Mio. Euro an Fördermitteln der EU und des Bundes zur Verfügung gestellt, die über Förderrichtlinien des Landes und des Bundes ausgereicht werden.

Die Förderung der EU erfolgt neben dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auch über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Das Land wird seine Breitbandstrategie hin zu einer Gigabit-Strategie fortschreiben. Auch für den weiteren Breitbandausbau nach 2020 sollen dann Fördermittel der EU und des Bundes bereitgestellt werden.

Für den Breitbandausbau stehen drei Fördermöglichkeiten zur Verfügung: Die Förderung zur Errichtung von passiver Infrastruktur, die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen Ausbaukosten und Einnahmen des Telekommunikationsunternehmens über fünf bis sieben Jahre) bzw. der Investitionskosten eines Netzbetreibers sowie die Förderung von Tiefbauleistungen.

Gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27.10.2015 wurde eine neue Landesrichtlinie für die Breitbandförderung in Sachsen-Anhalt erstellt. Diese wurde auf Grundlage der am 15. Juni 2015 durch die Europäische Kommission genehmigte NGA-Rahmenregelung des Bundes erarbeitet.

Mit Landesrichtlinie kann gefördert werden:

1. Die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers
2. Der Ausbau einer passiven Infrastruktur durch die öffentliche Hand
3. Tiefbauleistungen

Weitere Informationen zur Breitbandförderung oder weiteren Förderinstrumenten, wie der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.