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Förderung GAK

Die GAK-Förderung des Breitbandzugangs besteht seit 2008 und hat einen agrarstrukturellen Bezug. Die Fördermittel richten sich an ländliche Gebiete, die bisher nicht mit Breitbandinternet versorgt sind. Sie dienen sowohl dazu, die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen zu stärken, als auch dazu, die Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnstandort zu erhöhen.

Mit Hilfe dieser Förderung werden Investitionskosten in den Breitbandzugang bezuschusst, die den Netzbetreibern nicht wirtschaftlich erscheinen. Gefördert wird die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis hin zu den Verteilern.

Förderfähig sind dabei Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände an private oder kommunale Netzbetreiber.. Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers müssen die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände eine öffentliche und technologieneutrale Ausschreibung durchführen.



Weiterführende Informationen: